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BE-EDV Systeme · IT-Service und Hardwareverkauf

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vereinbarungen für die EDV-Betreuung.

Leistungsumfang, Vergütung, Mitwirkung und Rechte bei IT-Service und Hardwarekauf. Inhaltlicher Stand: 26.09.2026.

Stand: 24.09.2026

Anbieter: Georg Bangert, BE-EDV Systeme, Auf dem Schilling 11, 34477 Twistetal-Twiste, Deutschland. E-Mail: vertrieb@be-edvsysteme.de. Telefon: +49 175 1600590.

1. Geltungsbereich und individuelle Vereinbarungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere IT-Beratungs-, Diagnose-, Wartungs-, Installations-, Konfigurations-, Reparatur- und Datensicherungsleistungen sowie den Verkauf von Hardware an Verbraucher und Unternehmer, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden.

1.2 Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Regelungen für Unternehmer gelten nur, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Dies gilt auch für wirksame mündliche Absprachen. Zur Dokumentation empfehlen wir eine Bestätigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail; daraus entsteht kein zusätzliches Wirksamkeitserfordernis.

1.4 Eigenständige Softwarelizenzen, Abonnements und individuell entwickelte Software werden nicht durch diesen Hardware- und IT-Service-Vertrag geregelt. Hierfür ist eine gesonderte Leistungs- und Vergütungsvereinbarung erforderlich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Auftrag und Leistungsumfang

2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder eine sonstige beiderseitige Einigung über den Auftrag zustande. Eine unverbindliche Anfrage allein erteilt noch keinen kostenpflichtigen Auftrag. Entscheidend sind die vor Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen.

2.2 Der Auftrag beschreibt möglichst konkret die betroffenen Geräte, vorhandene Fehler, vereinbarte Arbeiten, das Ziel, notwendige Zugänge und die Vergütung. Bei einer zunächst nicht eingrenzbaren Störung kann eine gesondert vergütete Diagnose vereinbart werden. Eine solche Diagnose verpflichtet nicht automatisch zur anschließenden Reparatur.

2.3 Eine zusätzliche Leistung, eine wesentliche Änderung des Auftrags oder eine Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Kostenlimits bedarf einer ergänzenden Vereinbarung. Wir informieren den Kunden, wenn sich abzeichnet, dass das vereinbarte Ziel mit den vorgesehenen Maßnahmen oder innerhalb des Kostenlimits nicht erreichbar ist.

2.4 Kostenvoranschlag, unverbindliche Aufwandsschätzung, Kostenobergrenze und Festpreis werden ausdrücklich voneinander unterschieden. Ob ein Kostenvoranschlag selbst vergütet wird, wird vor seiner Erstellung vereinbart. Gesetzliche Informations- und Kündigungsrechte bei erheblichen Kostenüberschreitungen bleiben unberührt.

3. Art der Leistung und geschuldeter Erfolg

3.1 Ob eine Dienstleistung, ein Werk oder eine Kaufsache geschuldet ist, richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsinhalt. Die Bezeichnung des Auftrags oder die Abrechnung nach Zeit allein entscheidet dies nicht.

3.2 Bei einer ergebnisoffenen Beratung, Unterstützung oder Diagnose schulden wir die fachgerechte Tätigkeit mit der erforderlichen Sorgfalt. Eine erfolgreiche Reparatur oder ein bestimmtes Untersuchungsergebnis ist nur geschuldet, wenn dies zum vereinbarten Auftrag gehört. Eine gesondert beauftragte, ordnungsgemäß durchgeführte Diagnose kann auch dann vergütungspflichtig sein, wenn sich eine Reparatur als technisch unmöglich oder unwirtschaftlich erweist.

3.3 Ist ein konkreter Erfolg vereinbart, zum Beispiel eine bestimmte betriebsfähige Installation oder die Behebung eines bestimmten Fehlers, schulden wir diesen Erfolg nach den für den Vertrag geltenden Vorschriften. Gesetzliche Erfüllungs- und Mängelrechte werden nicht durch einen allgemeinen Erfolgsausschluss eingeschränkt.

3.4 Ohne entsprechende Vereinbarung übernehmen wir keine darüber hinausgehende Garantie für eine unbegrenzte Verfügbarkeit, zukünftige Kompatibilität, vollständige Abwehr sämtlicher Sicherheitsrisiken oder dauerhafte Fehlerfreiheit eines gesamten Systems. Unsere Verantwortung für vereinbarte Eigenschaften, eigene Pflichtverletzungen und gesetzliche Aktualisierungspflichten bleibt bestehen.

4. Mitwirkung, Berechtigungen und vorhandene Systeme

4.1 Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Erforderliche rechtmäßig nutzbare Lizenzen stellt er bereit, soweit deren Bereitstellung nicht zu unserem vereinbarten Leistungsumfang gehört. Er muss zur Beauftragung von Arbeiten an den betroffenen Geräten, Konten und Daten berechtigt sein.

4.2 Der Kunde informiert uns über bekannte Vorschäden, Störungen, Verschlüsselungen, Zugangsbeschränkungen, besonders wichtige Daten und einen für uns nicht erkennbaren ungewöhnlich hohen möglichen Schaden. Passwörter sollen nur über einen abgestimmten geeigneten Weg übermittelt werden.

4.3 Verzögert sich der Auftrag durch eine fehlende erforderliche Mitwirkung, stimmen wir das weitere Vorgehen ab. Zusätzliche Leistungen oder Auslagen werden nur auf vereinbarter oder gesetzlicher Grundlage berechnet; es entsteht keine automatische pauschale Ausfall- oder Wartegebühr. Gesetzliche Ansprüche und Einwendungen beider Seiten bleiben bestehen.

4.4 Wir verwenden Zugänge und nehmen Einsicht in Daten nur, soweit dies für die vereinbarten Arbeiten erforderlich oder gesetzlich geboten ist. Eine gegebenenfalls erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird gesondert geschlossen. Diese AGB ersetzen keine Datenschutzhinweise oder notwendige Datenschutzvereinbarungen.

5. Datensicherung und Arbeiten mit Datenrisiko

5.1 Soweit die Datensicherung nicht zu unseren vereinbarten Aufgaben gehört, sorgt der Kunde vor Änderungen an seinem System für eine aktuelle, für die betroffenen Daten geeignete Sicherung, sofern ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die Sicherung soll getrennt vom bearbeiteten System aufbewahrt werden. Fehlt sie, ist ihre Wiederherstellbarkeit ungeklärt oder kann der Kunde sie nicht selbst erstellen, informiert er uns vor Beginn der Arbeiten.

5.2 Vor konkret datenverlustgefährdenden Eingriffen klären wir mit dem Kunden den Sicherungsstand und das Vorgehen. Falls erforderlich, schlagen wir eine zusätzliche Sicherung oder andere Schutzmaßnahmen vor. Eine gesondert kostenpflichtige Sicherung wird erst nach Vereinbarung vorgenommen. Ist eine Datensicherung bereits beauftragt, bleibt unsere Verantwortung für diese Leistung bestehen.

5.3 Bei einer beauftragten Sicherung werden die zu sichernden Daten und Systeme, der Zielort und der Umfang einer Funktions- oder Wiederherstellungsprüfung vereinbart. Die Vereinbarung des Prüfungsumfangs lässt unsere Verantwortung für eine vertragsgemäß erstellte Sicherung unberührt. Eine laufende Überwachung oder wiederkehrende Sicherung ist nur Teil des Auftrags, wenn sie vereinbart wurde; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

5.4 Verbleiben erkennbare erhebliche Risiken, erläutern wir sie und besprechen verfügbare Alternativen vor dem betroffenen Arbeitsschritt. Die dokumentierte Zustimmung zum Vorgehen ist kein pauschaler Verzicht auf Rechte und entbindet uns nicht von unseren Sorgfalts- und Schutzpflichten.

5.5 Ein vom Kunden zu vertretender Mitverursachungsbeitrag wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 254 BGB, berücksichtigt. Ein fehlendes Backup allein führt nicht automatisch zur Haftungsfreiheit. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert.

6. Fremdprodukte, Updates und spätere Änderungen

6.1 Wir berücksichtigen die erkennbaren technischen Voraussetzungen und Einschränkungen vorhandener Systeme und informieren über Hindernisse, die den vereinbarten Auftrag wesentlich betreffen. Zusätzliche Maßnahmen und Kosten werden abgestimmt.

6.2 Eine laufende Betreuung, Überwachung, Wartung oder Anpassung nach Abschluss des einzelnen Auftrags ist nur geschuldet, soweit sie vereinbart ist oder sich aus gesetzlichen Pflichten ergibt. Gesetzliche Mängelrechte und Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen bleiben unberührt.

6.3 Störungen, die ausschließlich durch spätere Änderungen des Kunden oder Dritter oder andere nicht von uns zu verantwortende Umstände entstehen, begründen für sich genommen keine Verantwortlichkeit unsererseits. Dass ein Produkt von einem Dritten stammt, entlastet uns jedoch nicht von eigenen Beratungs-, Auswahl-, Installations-, Konfigurations- oder sonstigen Pflichten und nicht von gesetzlichen Verkäuferpflichten.

6.4 Die gesonderte Untersuchung oder Behebung neuer, nicht von einem bestehenden Anspruch auf unentgeltliche Abhilfe erfasster Störungen wird nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet. Für gesetzlich geschuldete Nacherfüllung wird keine zusätzliche Servicepauschale verlangt.

7. Preise und Abrechnung

7.1 Maßgeblich ist die vor Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Wird auf das nachstehende Preisblatt Bezug genommen, muss es dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sein. Spätere Preisänderungen ändern bereits vereinbarte Aufträge nicht.

7.2 Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt. Material-, Lizenz-, Versand- und sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss beziffert oder mit einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage vereinbart.

7.3 Für Zeitaufträge gilt bei vereinbarter Anwendung des Preisblatts: pro zusammenhängendem Einsatz bis zu 30 Minuten 60,00 EUR; danach 25,00 EUR je angefangene weitere 15 Minuten. Die Rundung erfolgt einmal anhand der gesamten abrechenbaren Arbeitszeit des Einsatzes, nicht für jeden einzelnen Arbeitsschritt. Eine kurze technische Unterbrechung oder unmittelbar zugehörige telefonische Nacharbeit bildet für sich genommen keinen neuen Einsatz. Ein durch uns veranlasster neuer Termin allein begründet keine zusätzliche Mindestabrechnung.

7.4 Abrechenbar ist die dokumentierte, für den Auftrag aufgewendete Arbeitszeit. Unbeaufsichtigte reine Installations- oder Wartezeiten werden nur aufgrund vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung berechnet. Tätigkeiten, die bereits mit einer vereinbarten Pauschale vergütet werden, werden nicht zusätzlich als Arbeitszeit berechnet.

7.5 Wird eine Installationspauschale vereinbart, gilt sie für den im Auftrag beschriebenen Installationsumfang. Nicht enthaltene zusätzliche Arbeiten oder Softwarelizenzen werden vor ihrer kostenpflichtigen Beauftragung gesondert vereinbart. Eine Pauschale ist kein unbegrenzter Auftrag für weitere Fehlerbehebung, Datenrettung oder Systemumgestaltung.

7.6 Fahrtkosten richten sich nach dem vorab vereinbarten Preisblatt. Die Kilometerstaffel bemisst sich nach der vorab mitgeteilten üblichen einfachen Straßenentfernung vom Betriebssitz Auf dem Schilling 11, 34477 Twistetal-Twiste zum Einsatzort. Die jeweilige Fahrtpauschale beziehungsweise Kilometerberechnung umfasst Hin- und Rückfahrt; dieselben Kilometer werden nicht doppelt berechnet. Gesonderte Fahrtzeit, Park- oder sonstige Reisekosten werden nur berechnet, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurden.

7.7 Zeitaufwand, Pauschalen und Zusatzkosten werden in der Rechnung oder einem zugehörigen Leistungsnachweis nachvollziehbar ausgewiesen. Für erfolglos gebliebene Tätigkeiten besteht nur ein Vergütungsanspruch, soweit er sich aus dem vereinbarten Leistungsinhalt und den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

8. Termine, Unterbrechung und Beendigung

8.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind maßgeblich. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerung bleiben unberührt.

8.2 Bei einem konkreten erheblichen Risiko für Personen, Daten oder Systeme oder einem nicht rechtmäßig ausführbaren Arbeitsschritt unterbrechen wir die betroffenen Arbeiten, soweit dies erforderlich ist. Wir informieren unverzüglich über Grund, Auswirkungen und erkennbare Abhilfemöglichkeiten. Bei unmittelbar drohenden Schäden kann der gefährdende Schritt ohne vorherige Rücksprache gestoppt werden.

8.3 Eine Unterbrechung kommt insbesondere in Betracht, wenn bei einem konkret datenverlustgefährdenden Eingriff keine geeignete Sicherung besteht und das Risiko anders nicht angemessen beherrscht werden kann. Das bloße Alter eines Geräts oder einer Software erlaubt für sich genommen keinen endgültigen Abbruch eines angenommenen Auftrags.

8.4 Kann ein Hindernis durch zumutbare Mitwirkung beseitigt werden, geben wir dazu Gelegenheit und setzen, soweit erforderlich, eine angemessene Frist. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte beider Seiten bleiben bestehen. Ein zusätzliches freies Abbruchrecht wird hiermit nicht vereinbart.

8.5 Die Abrechnung bei Unterbrechung oder Beendigung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Die Unterbrechung selbst begründet keine automatische Vergütung nicht erbrachter Leistungen. Gesetzlich zu berücksichtigende ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und Rechte wegen nicht mehr nutzbarer Leistungen werden berücksichtigt.

9. Fertigstellung, Abnahme und Zahlung

9.1 Über ausgeführte Arbeiten und erkennbare verbleibende Einschränkungen informieren wir den Kunden. Soweit eine Abnahme geschuldet ist, erhält er Gelegenheit, das vereinbarte Ergebnis zu prüfen. Für Abnahme und Abnahmefolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein Verbraucher wird bei einer Abnahmeaufforderung mit Fristsetzung gesondert in Textform auf die gesetzlichen Folgen hingewiesen.

9.2 Soweit kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde, sind Rechnungen nach Zugang zu bezahlen, sobald die Vergütung gesetzlich fällig ist. Bei Werkleistungen bleibt die gesetzlich erforderliche Abnahme Voraussetzung der Fälligkeit. Abschlags- oder Vorauszahlungen werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung oder gesetzlicher Grundlage verlangt.

9.3 Verzug, Verzugszinsen und erstattungsfähige Verfolgungskosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden werden nicht eingeschränkt.

10. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

10.1 Modell, Zustand als Neu- oder Gebrauchtware, mitgelieferte Software und Lizenzen sowie vereinbarte Einrichtung ergeben sich aus dem Angebot oder Auftrag. Zusicherungen und konkret vereinbarte Eigenschaften bleiben verbindlich.

10.2 Liefertermine und Lieferbedingungen werden vereinbart; ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht grundsätzlich mit Übergabe auf den Kunden über.

10.3 Bei Verbrauchern geht die Gefahr beim Versand grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder seinen empfangsberechtigten Dritten über. Die gesetzliche Ausnahme bei eigenständiger Beauftragung eines zuvor nicht von uns benannten Transporteurs bleibt unberührt. Bei Unternehmern gilt bei einem Versendungskauf § 447 BGB. Unsere Verantwortung für eigenes Verschulden bleibt bestehen.

10.4 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihres jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Bis dahin dürfen sie nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde informiert uns unverzüglich über Zugriffe Dritter. Eine Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann erst nach einem gesetzlich wirksamen Rücktritt verlangt werden.

11. Mängelrechte und Garantien

11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für die jeweils vereinbarte Leistung. Die Haftung für Schadensersatz richtet sich ergänzend nach Abschnitt 12. Eine genaue Fehlerbeschreibung und eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung erleichtern die Abhilfe; zusätzliche Ausschlussfristen für Verbraucher werden nicht vereinbart.

11.2 Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsregeln einschließlich gesetzlicher Verlängerungen durch diese AGB nicht verkürzt. Bei Waren mit digitalen Elementen bleiben insbesondere die gesetzlichen Installations- und Aktualisierungspflichten sowie die Sonderregeln der §§ 475b bis 475e BGB bestehen.

11.3 Bei gebrauchten Waren kann eine Verkürzung der Verjährung gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr nur durch eine gesonderte, ausdrücklich vereinbarte Regelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Der Verbraucher muss vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert werden. Diese AGB selbst enthalten keine solche Verkürzungsvereinbarung. Die zwingenden Rechte und gesetzlichen Sonderregeln bleiben erhalten.

11.4 Nur für Unternehmer gilt beim Kauf gewöhnlicher beweglicher Hardware: Mängelansprüche nach § 437 BGB verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Arglist, einer entgegenstehenden Garantie, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingendem Recht, die Fälle des § 438 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BGB sowie gesetzliche Lieferantenregressansprüche und ihre Fristen nach §§ 445a, 445b und 478 BGB. Für diese Ausnahmen gelten die gesetzlichen beziehungsweise wirksamen Garantiefristen. Hemmung, Neubeginn sowie gesetzliche Regeln zu Rücktritt und Minderung bleiben unberührt. Für IT-Dienst- und Werkleistungen gilt durch diese Klausel keine Fristverkürzung.

11.5 Nur wenn der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Weitergehende Ausschlussfristen werden nicht vereinbart.

11.6 Eine zusätzliche eigene Garantie übernehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Zusage. Eine Garantie des Herstellers oder eines Dritten richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers und wird durch diese AGB nicht verkürzt. Gesetzliche Ansprüche gegen uns bestehen davon unabhängig; der Kunde muss sich mit solchen Ansprüchen nicht zunächst an den Hersteller wenden.

12. Haftung

12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unbeschränkt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Aus ausdrücklich übernommenen Garantien haften wir nach deren Inhalt; die nachfolgenden Beschränkungen gelten hierfür nicht.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir außerhalb der Fälle von Absatz 12.1 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss als typische Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

12.3 In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung, Minderung sowie Rücktritt oder Kündigung werden dadurch nicht eingeschränkt.

12.4 Diese Haftungsregeln gelten auch für Datenverlust, Schäden an Daten und Folgeschäden. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

12.5 Soweit unsere Haftung wirksam ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die in Absatz 12.1 genannten Ausnahmen bleiben jeweils unberührt.

13. Widerruf bei Verbraucherverträgen

13.1 Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die jeweils anwendbare Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die nachfolgenden Belehrungen betreffen entgeltliche IT-Serviceleistungen und separat bestellte, paketversandfähige Hardware; der konkrete Vertrag bleibt maßgeblich.

13.2 Soll eine Dienst- oder Werkleistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, holen wir die erforderliche ausdrückliche Erklärung gesondert ein. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ist weder ein Verlangen nach vorzeitigem Beginn noch ein Verzicht auf das Widerrufsrecht. Wertersatz und Erlöschen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

13.3 Eine gesetzliche Ausnahme für ausdrücklich verlangte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gilt nur innerhalb ihres gesetzlichen Umfangs. Nicht jeder Vor-Ort-Termin ist eine dringende Reparatur im Sinne dieser Ausnahme.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie ohne diese Rechtswahl gelten würden.

14.2 Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Betriebssitz wird nur vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher wird kein abweichender Gerichtsstand festgelegt. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

14.3 Wird eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil oder ist sie unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Vereinbarungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

Preisblatt für IT-Service

Für neu vereinbarte Aufträge ab 24.09.2026, soweit dieses Preisblatt vor Vertragsschluss vereinbart wird. Bereits vereinbarte Preise bleiben bestehen. Alle Beträge verstehen sich zzgl. ges. MwSt.

Arbeitszeit

LeistungPreis
Zeitauftrag: pro zusammenhängendem Einsatz bis 30 Minuten60,00 EUR
Danach je angefangene weitere 15 Minuten25,00 EUR

Die gesamte abrechenbare Einsatzzeit wird einmal gerundet. Beispiele ohne Fahrt- und Zusatzkosten: 20 oder 30 Minuten = 60,00 EUR; 31 bis 45 Minuten = 85,00 EUR; 46 bis 60 Minuten = 110,00 EUR. Tätigkeiten innerhalb einer vereinbarten Pauschale werden nicht nochmals nach Zeit abgerechnet.

Vereinbarte Installationspauschalen

LeistungPreis
Standardinstallation Microsoft Windows gemäß vereinbartem Umfang80,00 EUR
Standardsoftware, zum Beispiel Microsoft Office, je vereinbarter Installation25,00 EUR
Treiberinstallation, zum Beispiel Drucker oder Scanner, je vereinbartem Treiber20,00 EUR
Spezielle Branchensoftware und zusätzliche Arbeitennach vorher vereinbartem Zeitaufwand

Die Pauschalen betreffen die Arbeitsleistung im konkret vereinbarten Standardumfang. Softwarelizenzen, Hardware, Datenübernahme, zusätzliche Fehlerbehebung und weitere Leistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zusatzleistungen werden vorab abgestimmt. Für dieselbe Leistung fallen nicht gleichzeitig Pauschale und Zeitvergütung an.

Fahrtkosten

Einfache Straßenentfernung ab BetriebssitzPreis für Hin- und Rückfahrt
Bis einschließlich 15 km25,00 EUR
Über 15 bis einschließlich 30 km50,00 EUR
Über 30 km50,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je weiterem Entfernungskilometer

Ausgangspunkt: Auf dem Schilling 11, 34477 Twistetal-Twiste. Die übliche einfache Straßenentfernung wird vorab mitgeteilt. Bruchteile eines zusätzlichen Kilometers werden anteilig berechnet. Beispiel: 40 km einfache Entfernung = 50,00 EUR + 10 x 1,50 EUR = 65,00 EUR für Hin- und Rückfahrt. Gesonderte Fahrtzeit oder sonstige Reisekosten fallen nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung an.

Widerruf bei IT-Serviceleistungen

Diese Belehrung richtet sich an Verbraucher bei entgeltlichen Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über IT-Serviceleistungen, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu können auch Reparatur- und Installationswerkleistungen gehören. Sie betrifft keine eigenständigen Softwaredownloads oder Softwarelizenzen.

Ihr Widerrufsrecht

Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

Erklären Sie uns eindeutig, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Ihre Erklärung richten Sie an:

Georg Bangert – BE-EDV Systeme

Auf dem Schilling 11

34477 Twistetal-Twiste

Telefon: +49 175 1600590

E-Mail: vertrieb@be-edvsysteme.de

Sie können uns Ihren Widerruf beispielsweise per Brief oder E-Mail mitteilen. Das beigefügte Muster-Widerrufsformular können Sie verwenden; Sie sind dazu nicht verpflichtet. Es genügt, wenn Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden.

Was nach Ihrem Widerruf gilt

Wir erstatten Ihnen sämtliche von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Dazu gehören gegebenenfalls berechnete Lieferkosten in Höhe der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung. Mehrkosten für eine von Ihnen gewählte teurere Lieferart werden nicht erstattet.

Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie Ihre ursprüngliche Zahlung. Eine andere Zahlungsweise verwenden wir nur, wenn dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde. Für die Erstattung entstehen Ihnen keine Entgelte.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Dienstleistungen beginnen, müssen Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Betrag für die bis zu Ihrer Widerrufsmitteilung bereits erbrachten Leistungen zahlen. Der Betrag richtet sich nach dem Verhältnis dieses bereits erbrachten Teils zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang der Leistungen.

Ergänzende Information zum vorzeitigen Erlöschen

Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Ihr Widerrufsrecht mit unserer vollständigen Vertragserfüllung erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, beispielsweise auf Papier oder per E-Mail.

Widerruf beim Hardwarekauf

Diese Belehrung richtet sich an Verbraucher mit gesetzlichem Widerrufsrecht beim gesonderten Kauf paketversandfähiger Hardware, die als eine einheitliche Lieferung übergeben wird. Bei getrennten Lieferungen, Teilsendungen, regelmäßigen Lieferungen oder nicht paketversandfähiger Ware ist vor Vertragsschluss die hierfür passende Belehrung bereitzustellen.

Ihr Widerrufsrecht

Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Waren erhalten haben. Die von Ihnen benannte Person darf nicht der Beförderer sein.

Erklären Sie uns eindeutig, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Ihre Erklärung richten Sie an:

Georg Bangert – BE-EDV Systeme

Auf dem Schilling 11

34477 Twistetal-Twiste

Telefon: +49 175 1600590

E-Mail: vertrieb@be-edvsysteme.de

Sie können uns Ihren Widerruf beispielsweise per Brief oder E-Mail mitteilen. Das beigefügte Muster-Widerrufsformular können Sie verwenden; Sie sind dazu nicht verpflichtet. Es genügt, wenn Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden.

Was nach Ihrem Widerruf gilt

Wir erstatten Ihnen sämtliche von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Dazu gehören die Lieferkosten in Höhe der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung. Mehrkosten für eine von Ihnen gewählte teurere Lieferart werden nicht erstattet.

Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie Ihre ursprüngliche Zahlung. Eine andere Zahlungsweise verwenden wir nur, wenn dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde. Für die Erstattung entstehen Ihnen keine Entgelte.

Bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie die Rücksendung nachgewiesen haben, dürfen wir die Erstattung zurückhalten. Es kommt darauf an, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.

Senden oder übergeben Sie die Waren unverzüglich an Georg Bangert, BE-EDV Systeme, Auf dem Schilling 11, 34477 Twistetal-Twiste. Dafür haben Sie spätestens vierzehn Tage ab dem Tag Zeit, an dem Sie uns den Widerruf mitteilen. Für die Einhaltung dieser Rücksendefrist genügt die Absendung innerhalb der Frist.

Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie.

Sie müssen einen Wertverlust nur ersetzen, soweit er durch einen Umgang mit der Ware verursacht wurde, der über die zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Behandlung hinausgeht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Georg Bangert, BE-EDV Systeme, Auf dem Schilling 11, 34477 Twistetal-Twiste, E-Mail: vertrieb@be-edvsysteme.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

Datum: _______________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.